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Freigrenzen für Einkommen und Vermögen

Für das Vermögen gilt derzeit eine Freigrenze von mindestens 2.600 Euro zuzüglich 614 Euro für den Ehepartner und 256 Euro für jede weitere unterhaltsberechtigte Person.

Die Freigrenze für das Einkommen (Nettoeinkommensgrenze) beträgt mindestens 718 Euro zuzüglich Unterkunftskosten und Familienzuschläge (jeweils 252 Euro für den Ehegatten und jede weitere unterhaltsberechtigte Person).

Einkommen und Vermögen über den genannten Grenzen ist nach den Umständen des Einzelfalls ganz oder teilweise einzusetzen.

Mobilitätshilfe wird nur dann gewährt, wenn ein Bedarf besteht. Der Bezirk Oberbayern hat die Möglichkeit, jederzeit die korrekte Verwendung der Geldpauschale zu prüfen. Aus diesem Grund müssen die Belege für alle durchgeführten Fahrten ein Jahr lang gesammelt werden und bei Anforderung dem Bezirk Oberbayern vorgelegt werden.


 

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